Betreuung
- Die Betreuung ist ein freiwilliges Angebot für alle Eltern und Kinder der 1. und 2. Klasse.
- Die Kinder müssen für ein Schulhalbjahr verbindlich angemeldet werden.
- Betreuung kann am Anfang oder am Ende des Schulvormittages stattfinden.
- Sie findet im Klassenraum – und wenn das Wetter es zulässt – auf dem Schulhof oder im Garten statt, bei Bedarf auch in der Mehrzweckhalle.
- In der Betreuungszeit werden keine Lerninhalte des Unterrichts vermittelt.
- Es stehen die Entspannung und der Freizeitaspekt im Vordergrund.
- Im Wesentlichen sollen die Bedürfnisse der Kinder erfragt, erkannt und berücksichtigt werden.
Vertretung
Unserer Pädagogischen Mitarbeiterinnen sind seit Jahren an unserer Schule tätig, betreuen regelmäßig die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 und 2 und nehmen auch die Vertretung der Lehrkräfte bei Unterrichtsausfall wahr.
Bei kurzfristigem Unterrichtsausfall ist die Vertretung wie folgt geregelt:
- Auflösung von Doppelbesetzungen
- Einsatz von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften
- Einsatz der Vertretungskräfte
- Aufteilen einer Klasse (in Ausnahmefällen)
- Zusammenlegen zweier Klassen (in Ausnahmefällen)
In jedem Fall sind die Vertretungskräfte in enger Absprache mit der zu vertretenden Lehrkraft. Sie stimmen die Unterrichtsinhalte ab und werden mit Arbeitsmaterialien ausgestattet.