Betreuung & Vertretung

Betreuung

  • Die Betreuung ist ein freiwilliges Angebot für alle Eltern und Kinder der 1. und 2. Klasse.
  • Die Kinder müssen für ein Schulhalbjahr verbindlich angemeldet werden.
  • Betreuung kann am Anfang oder am Ende des Schulvormittages stattfinden. 
  • Sie findet im Klassenraum  – und wenn das Wetter es zulässt –  auf dem Schulhof oder im Garten statt, bei Bedarf auch in der Mehrzweckhalle.
  • In der Betreuungszeit werden keine Lerninhalte des Unterrichts vermittelt.
  • Es stehen die Entspannung und der Freizeitaspekt im Vordergrund.
  • Im Wesentlichen sollen die Bedürfnisse der Kinder erfragt, erkannt und berücksichtigt werden.

 

Vertretung

Unserer Pädagogischen Mitarbeiterinnen sind seit Jahren an unserer Schule tätig, betreuen regelmäßig die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 und 2 und nehmen auch die Vertretung der Lehrkräfte bei Unterrichtsausfall wahr.

Bei kurzfristigem Unterrichtsausfall ist die Vertretung wie folgt geregelt:

  • Auflösung von Doppelbesetzungen
  • Einsatz von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften
  • Einsatz der Vertretungskräfte
  • Aufteilen einer Klasse (in Ausnahmefällen)
  • Zusammenlegen zweier Klassen (in Ausnahmefällen)

In jedem Fall sind die Vertretungskräfte in enger Absprache mit der zu vertretenden Lehrkraft. Sie stimmen die Unterrichtsinhalte ab und werden mit Arbeitsmaterialien ausgestattet.